Urteil in Singen: Todesfahrer muss fast drei Jahre ins Gefängnis

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Urteil in Singen: Todesfahrer muss fast drei Jahre ins Gefängnis
14.08.2014 // Südkurier
Der Autofahrer, der am Neujahrsmorgen zwischen Aach und Volkertshausen unter Alkoholeinfluss in eine Gruppe Fußgänger gerast und anschließend geflüchtet war, muss fast drei Jahre ins Gefängnis. Das Singener Amtsgericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Eine alleinerziehende Mutter war den Folgen des Unfalls erlegen, drei weitere wurden verletzt. „Man muss mit einer hohen Haftstrafe rechnen, wenn man alkoholbedingt einen Menschen zu Tode bringt“, erklärt der vorsitzende Richter Christoph Hettenbach dem Südkurier. Einen Einfluss auf das Urteil hatte auch die Tatsache, dass der Mann bereits wegen Trunkenheit im Straßenverkehr vorbestraft war. Dazu kommt die Unfallflucht, die laut Hettenbach schwer wiege. Zum Tatzeitpunkt hatte der 27-Jährige zwischen 1,5 und 2,1 Promille Alkohol im Blut, das ergab ein Gutachten. Zu Last gelegt wurden dem Mann nun fahrlässige Tötung, vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung, fahrlässige Körperverletzung, Unfallflucht und vorsätzliche Trunkenheit im Straßenverkehr. Nach dem Unfall hatte der Mann die Tat zunächst abgestritten und behauptet, ein Unbekannter habe das Auto gefahren. Im Laufe der Ermittlungen gestand er aber dann die Tat.

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