Konstanz: Rettungswesten werden auf dem Bodensee Pflicht

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Konstanz: Rettungswesten werden auf dem Bodensee Pflicht
30.03.2014 // Südkurier
Ab diesem Sommer muss auf dem Bodensee in Ruder- und Paddelbooten eine Rettungsweste getragen werden. Dies besagt ein neues Gesetz der Bodenseeschifffahrtsordnung, das in Österreich und in der Schweiz bereits seit Jahresanfang gilt. Auch Freizeitsportler und Bootsvermieter sind davon nicht ausgeschlossen. Im Detail heißt das: Ruderer, Paddler und Pedalofahrer müssen eine Schwimmweste tragen, wenn sie sich mehr als 300 Meter vom Ufer entfernen. Bisher galt diese Vorschrift nur für Motorboote. Unter den Bootsvermieter wird das neue Gesetz kontrovers diskutiert, bedeutet es doch einen erheblichen Aufwand. So auch beim Ruderverein Neptun in Konstanz. Der stellvertretende Vorsitzende Otto Handel findet die neue Regelung jedoch durchaus sinnvoll. Denn: Der Bodensee ist seiner Meinung nach ein „nicht einfaches Gewässer“. Deshalb hat der Verein bereits 50 Schwimmwesten bestellt. Ausgenommen von der Gesetzesänderung sind Rennruderboote. Die Bodenseeschifffahrtsordnung schreibt jedoch nur das Mitführen der Rettungsmittel vor, eine Anlegepflicht gibt es nicht.

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