In Salzgitter müssen Hunde an die Leine
11.02.2014 // Salzgitter Zeitung
Seit Jahresbeginn gilt in Salzgitter Leinenpflicht – Hunde müssen bis 30. Juni im Freien angeleint werden. Wie in der städtischen Verordnung nachzulesen ist, gilt die Pflicht auf allen Waldflächen und Landschaftsschutzgebieten der Stadt Salzgitter. Dies dient dem Schutz der wild lebenden Tiere. Die Leinenpflicht ist laut Fachgebiet Umwelt unbedingt einzuhalten. Wer seinen Hund nicht anleint muss mit einem Bußgeld rechnen. Zudem gilt in der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit von 1. April bis 15. Juli Leinenpflicht – und zwar überall in der freien Landschaft in Niedersachsen. In diesem Zeitraum bräuchten neugeborene Rehkitze und brütende Vögel einen besonderen Schutz vor freilaufenden Hunden. Ganzjährig angeleint werden müssen Hunde am Salzgittersee, in den Naturschutzgebieten „Klärteich III“, „Köppelmannsberg“ und „Speckenberg“ sowie im Gebiet „Haverlahwiese“. Bei öffentlichen Veranstaltungen wie Märkten, Festen und Umzügen müssen Hunde grundsätzlich an die Leine.
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